AGBs
Yoga-Retreat Madeira
AGB‘s - Allgemeine Geschäftsbedingungen Yoga-Retreat
Teilnahmebedingungen (AGB) von Cynthia Gerhardt
1. Leistungen und Preise
Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich allein aus der Beschreibung und den Hinweisen und Leistungsbeschreibungen der Internetseite des Veranstalters. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung.
2. Selbstverantwortliche Teilnahme
Der Teilnehmer nimmt selbstverantwortlich teil und verpflichtet sich die Kursleitung über evtl. physische und/oder psychische Beeinträchtigungen zu informieren. Vor der Teilnahme holt er gegebenenfalls den Rat eines entsprechenden Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten ein.
3. Seminarhaus/Unterkunft
Der Teilnehmer hält sich an die Regeln des Hotels und Seminarhauses. Für evtl. durch ihn verursachte Schäden kommt er allein auf. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit dem ihn bekannt gegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das für die Dauer des Yoga-Retreates bewohnten Objekts einverstanden.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchungen, Ersatzteilnehmer
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Über dies steht es Ihnen frei, einen Ersatzteilnehmer an Ihrer statt anzumelden.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Yoga-Retreates den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Yoga-Retreates ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, wenn er den besonderen Erfordernissen des Yoga-Retreates nicht entspricht (Gesundheit, Leistungsvermögen etc.). Bei einer Kündigung/Rücktritt behält der Veranstalter den Anspruch auf den Preis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer selbst.
Wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt: Bei Kündigung wegen Zahlungsverzuges kann der Veranstalter Rücktrittsgebühren geltend machen. Wird das Yoga-Retreat infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen (§ 651 j BGB). Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Yoga-Retreates noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Reiseabbruch durch Teilnehmer
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. Der Veranstalter wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Yoga-Retreates kann der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Yoga-Retreates gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, sofern der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Finne OT Lossa, den 28.01.2026
Cynthia Gerhardt